Kosten

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen

Ich bin vertragspsychotherapeutisch niedergelassene approbierte Psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie und stehe im Arztregister der KV-Nordrhein. Die Übernahme sämtlicher Kosten einer Psychotherapie wird bei mir durch alle gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Das heißt, ich verfüge über eine Kassenzulassung für Psychotherapie. Daher sollten Sie jeweils zum ersten Termin im Quartal die Versicherungskarte von ihrer Krankenkasse mitbringen.

Privatversicherte Patienten

In der Regel übernehmen die private Versicherung und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin. In welchem Ausmaß hängt dabei von der jeweiligen Police ab. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über die entsprechenden Bedingungen. Die Gebührenhöhe richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.

Berufsgenossenschaften

Sofern die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt (z. B. bei Traumatisierungen durch einen Arbeitsunfall), übernehmen Berufsgenossenschaften die Therapiekosten. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen.

Selbstzahler

Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Formalitäten bzgl. der Krankenversicherung bleiben in diesem Fall außen vor. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP. Demnach beläuft sich der Satz für eine 50-minütige Sitzung auf 100,55 Euro.